Mitgliedschaft
Beitragsordnung
des
Fußballclubs Gleichen e.V.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Sonderbeiträge und Umlagen. Sie kann nur
von der Mitgliederversammlung geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
(1) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Beiträge und Sonderbeiträge. Der Vorstand beschließt die Aufnahmegebühr und Umlagen.
(2) Die festgesetzten Beiträge werden ab 01. Januar des Jahres erhoben, in
dem der Beschlussgefasst wurde. Durch die Mitgliederversammlung kann
auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Beitragsklasse Mitgliedform Beitragshöhe
pro Monat
01 Kinder/Jugendliche bis 18 Jahren 8,00 €
02 Erwachsene über 18 Jahre 12,00 €
03 Familienbeitrag (ab 3 Personen) 20,00 €
04 Rentner/Pensionäre/passive Mitglieder 8,00 €
05 Ehrenmitglieder o.B.
06 Aktive Schiedsrichter o.B.
(1) Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus
maßgebend.
(2) Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 03 und 04 müssen beantragt,
die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der
Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
(3) Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen,
insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 03 und 04.
(4) Der Mitgliedbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Niedersachsen.
(5) Mitgliederbeiträge, Sonderbeiträge und Umlagen werden im SEPA Basis
Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in
den Verein zu verpflichten, ein SEPA Lastschriftmandat zu erteilen sowie für
eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Wir ziehen
den Mitgliederbeitrag unter Angabe unserer Gläubiger ID
DE49ZZZ00001449140 und der Mandatsreferenz (wird durch den Verein
festgelegt) ein.
(6) Das Mitglied hat für eine pünktliche Entrichtung des Beitrages, des Sonderbeitrages und Umlagen Sorge zu tragen. Mitgliedsbeiträge, Sonderbeiträge
und Umlagen sind an den Verein zur Zahlung spätestens fällig am
01.02.eines laufenden Jahres und müssen bis zu diesem Zeitpunkt auf dem
Konto des Vereines eingegangen sein. Ist der Beitrag zu diesem Zeitpunkt
bei dem Verein nicht eingegangen, befindet sich das Mitglied mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug. Der ausstehende Beitrag wird mit 10 % Zinsen
auf die Beitragsforderung für jeden Tag des Verzuges verzinst. Weist das
Konto eines Mitgliedes zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrages, des
Sonderbeitrages und der Umlagen keine Deckung auf, so haftet das Mitglied
dem Verein gegenüber für sämtliche dem Verein mit der Beitragseinziehung
sowie eventueller Rücklastschriften entstehende Kosten. Dies gilt auch für
den Fall, dass ein bezogenes Konto erloschen ist und das Mitglied dies dem
Verein nicht mitgeteilt hat. Der Verein kann durch den Vorstand weiter ein
Strafgeld bis 50,00 € je Einzelfall verhängen.
(7) Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen
oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und/oder Stundung
der Beitragsschuld besteht nicht.
(8) Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06 erfolgt eine Berechnung von 50 %
des Beitrages.
§ 4 Sonderbeiträge
Aktive Fußballer
Junioren monatlich 0,00 €
Senioren monatlich 0,00 €
Aktive Fußballerinnen
Seniorinnen/Juniorinnen monatlich 0,00 €
Für die aktiven Mitglieder der Saison 2020/2021 wird ein Sonderbeitrag für den Bau
des Kunstrasenplatzes in Kerstlingerode in Höhe von 50,00 € festgesetzt, der bei
Nichtzustandekommen des Projektes zurückgezahlt wird.
§ 5 Vereinskonten
Senioren Sparkasse Göttingen
IBAN: DE56 2605 0001 0056 0545 96
Junioren VR Bank in Südniedersachsen
IBAN: DE72 2606 2433 0005 1603 40
Seniorinnen/Juniorinnen VR Bank Mitte eG
IBAN: DE11 5226 0385 0000 0901 82